- Raubkopie
- Schwarzkopie
* * *
Raub|ko|pie 〈f. 19; EDV〉 illegale Vervielfältigung eines kommerziell vertriebenen, urheberrechtlich geschützten Datenträgers, z. B. eines Videos, einer CD-ROM od. einer CD ● eine \Raubkopie von einem Grafikprogramm machen [→ Kopie]* * *
Raub|ko|pie, die:widerrechtliche Reproduktion eines ↑ Films (3 a), eines Videos od. eines anderen urheberrechtlich geschützten Daten- od. Tonträgers.* * *
Raubkopie[engl. pirat copy] (Schwarzkopie), das Vervielfältigen eines Programms oder von Teilen davon, ohne dass eine lizenzrechtliche Genehmigung (Lizenzrecht) des Urhebers vorliegt. Da Programme als »Werk« im Sinne des Urheberrechts angesehen werden, ist das Anfertigen einer Raubkopie gegen den Willen des Urhebers gesetzwidrig. Diesen Schutz genießt eine Software auch dann, wenn sie nicht beim Patentamt angemeldet ist (was nur relativ selten vorkommt), ebenso gilt der Urheberrechtsschutz auch bei Fehlen eines Copyright-Zeichens (»©«). Nur Sicherheitskopien für den eigenen Bedarf dürfen laut Gesetz hergestellt werden. Das Nutzen eines Programms auf mehreren eigenen Rechnern (ausgenommen ist bei den Produkten mancher Software-Hersteller die Nutzung auf einem Notebook neben dem eigenen PC) ist ebenso strafbar wie die Nutzung einer Einzelplatzlizenz in einem Netzwerk. Neben dem Anfertigen von Kopien ist auch das Verkaufen, Verschenken und Vermieten solcher Kopien unter Strafe gestellt, ebenso deren Besitz. Noch höhere Strafen drohen bei gewerblichem Handel mit Raubkopien. Grundsätzlich kann ein gebrauchtes Programm zwar verkauft werden, dazu müssen jedoch der Originaldatenträger sowie sämtliche Unterlagen an den Kunden weitergegeben und das Programm auf der eigenen Festplatte gelöscht werden; auch eventuelle Sicherheitskopien sind zu vernichten.Anders stellt sich die Lage bei Freeware oder Public Domain Software (Public Domain) dar; hier ist das Kopieren uneingeschränkt erlaubt. Bei Shareware-Programmen (Shareware) dagegen ist die Nutzung einer Kopie entweder zeitlich begrenzt oder wieder durch störende Einblendungen erschwert, bis eine Zahlung erfolgt (Nagware).Nach Angaben der BSA betrug die Zahl der Raubkopien im Jahr 1999 in Deutschland bei Standard-Software 27 %, was einem theoretischen Schaden von 1,25 Milliarden Mark entsprach (ca. 640 Millionen €). Allerdings muss man hier bedenken, dass viele Nutzer von Raubkopien sich das entsprechende Programm vermutlich nicht gekauft hätten, und andererseits mancher Käufer durch eine Raubkopie auf das Produkt aufmerksam gemacht wurde.Raubkopien werden häufig über das Internet verbreitet. Da ein im Internet angebotenes Programm überall auf der Welt heruntergeladen werden kann, können hier neben dem deutschen Recht auch die Regelungen anderer Staaten zur Anwendung kommen.Der Handel mit illegal vervielfältigten Software-Produkten blüht besonders in vielen Staaten Osteuropas und Asiens. Nach Angabe der BSA steht Vietnam hier an der Spitze, gefolgt von China, wo beispielsweise Windows XP schon wenige Tage nach der offiziellen Einführung zu einem Preis von umgerechnet rund 4 € als Schwarzkopie zu haben war.* * *
Raub|ko|pie, die: widerrechtliche Reproduktion eines Films (3 a), eines Videos (2) od. eines anderen urheberrechtlich geschützten Daten- od. Tonträgers.
Universal-Lexikon. 2012.